Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 – 13 Sa 29/08 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Reinecke |
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Zwanziger |
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Schlewing |
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Schmidt |
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G. Kanzleiter |
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