Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. März 2008 – 10 Sa 1089/07 B – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstlt
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen, da ein Rechtsmittel gegen das Urteil nicht zulässig ist und die Parteien auf die Entscheidungsgründe verzichtet haben (§ 313a Abs. 1 ZPO).
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Gräfl |
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Zwanziger |
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Schlewing |
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Suckale |
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G. Kanzleiter |