Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. April 2015 – 1 Sa 382 d/14 – teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 15. Oktober 2014 – 3 Ca 742 b/14 – teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
- 1
-
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
|
|
Spelge |
|
Spelge |
|
Krumbiegel |
|
|
|
|
Oye |
|
K. Jerchel |