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21.02.2019

11/19 - Geschäftslage des Bundesarbeitsgerichts zum 1. Januar 2019


Im Geschäftsjahr 2018 gingen 1.852 Sachen ein, davon waren 34,4 Prozent Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden 1.958 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 23,68 Prozent erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich auf 5,85 Prozent.

Anhängig sind am Ende des Berichtsjahres noch 1.136 Sachen.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren hat sich beim Bundesarbeitsgericht auf 7 Monate 23 Tage verkürzt.

Einzelheiten des Jahresberichts können auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de eingesehen werden.