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05.02.2020

6/20 - Geschäftslage des Bundesarbeitsgerichts zum 1. Januar 2020


Im Geschäftsjahr 2019 gingen 2.472 Sachen ein, davon waren 31,76 Prozent Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden 2.363 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 29,15 Prozent erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich auf vier Prozent.

Anhängig sind am Ende des Berichtsjahres noch 1.245 Sachen.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren hat sich beim Bundesarbeitsgericht auf knapp 7 Monate verkürzt.

Einzelheiten des Jahresberichts können auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de eingesehen werden.