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31.05.2018

29/18 - Karin Spelge neue Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht


Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesarbeitsgericht Karin Spelge mit Wirkung vom 1. Juni 2018 zur Vorsitzenden Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Frau Spelge, geboren 1961 in Bad Gandersheim, studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1990 in den Richterdienst des Landes Niedersachsen ein und wurde als Richterin am Arbeitsgericht an verschiedenen Arbeitsgerichten verwendet. Von 1993 bis 1997 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1998 wurde sie zur Direktorin am Arbeitsgericht Nienburg ernannt und im Jahr 2000 zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen berufen.

Im Juni 2008 wurde Frau Spelge zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt und dem Sechsten Senat zugewiesen. Ab Juli 2014 ist sie dort stellvertretende Vorsitzende.

Frau Spelge übernimmt den Vorsitz des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Dieser ist insbesondere zuständig für die Auslegung von Tarifverträgen und Dienstordnungen des öffentlichen Dienstes, Tarifverträge und Arbeitsrechtregelungen der Religionsgesellschaften, das Insolvenzrecht sowie bestimmte Kündigungsschutzverfahren.

Die Ernennungsurkunde wurde im Bundesarbeitsgericht in Erfurt ausgehändigt. Mit der Ernennung von Frau Spelge sind die Vorsitzendenstellen beim Bundesarbeitsgericht geschlechterparitätisch besetzt.

Erfurt, den 31. Mai 2018