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11.10.2022

40/22 - Richter am Bundesarbeitsgericht a. D. Dr. Heinrich Gehring verstorben


Am 27. September 2022 ist der frühere Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Heinrich Gehring im Alter von 92 Jahren verstorben.

Herr Dr. Gehring wurde im Dezember 1929 geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im April 1957 war er vorübergehend in einer Rechtsanwaltspraxis tätig. Im März 1958 trat er als Richter in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein.

1973 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Niedersächsischen Landesarbeitsgericht ernannt und im Juni 1976 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen. Er wurde dem Dritten Senat zugeteilt. Ab 1978 gehörte er dem Zweiten Senat an, in dem er 1980 regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden wurde. Von 1981 bis 1984 war er stellvertretender Vorsitzender im Dritten Senat, um schließlich in den Fünften Senat als dessen stellvertretender Vorsitzender zu wechseln. In diesem Senat, der damals für Fragen der Vergütungszahlungen im Krankheitsfall, das Mutterschaftsrecht, das Recht der Berufsbildung und für viele einzelvertragliche Streitigkeiten zuständig war, hat Herr Dr. Gehring bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand über zehn Jahre gewirkt.

Herr Dr. Gehring hat lange Zeit als Mitglied des Präsidialrats, des Präsidiums und des Richterrats Verantwortung für die Personalentscheidungen und die Organisation des Gerichts mitgetragen.

Das Bundesarbeitsgericht verliert mit Herrn Dr. Gehring einen anerkannten und hochqualifizierten Richter. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Erfurt, 11. Oktober 2022