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04.01.2023

2/23 - Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D. Professor Dr. Friedhelm Rost verstorben


Am 31. Dezember 2022 ist der frühere Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Professor Dr. Friedhelm Rost im Alter von 78 Jahren verstorben.

Friedhelm Rost wurde am 9. April 1944 in Korbach/Waldeck geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Göttingen und wurde 1972 mit einer Arbeit zu § 817 BGB promoviert. Im April 1973 legte er die Zweite juristische Staatsprüfung ab.

Im Jahr 1973 begann Herr Rost seine Tätigkeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit und war zwei Jahre lang als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Seit 1975 war er als Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Hessen tätig, zunächst als Richter am Arbeitsgericht Marburg und ab November 1979 als Direktor dieses Gerichts. 1986 wurde er Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht.

1991 wurde Friedhelm Rost zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und gehörte überwiegend dem für das Betriebsverfassungs- und Arbeitskampfrecht zuständigen Ersten Senat an. Hervorzuheben sind die Entscheidungen zum allgemeinen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, an denen er mitgewirkt hat. Am 1. Oktober 2000 wurde Herr Rost zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und leitete seitdem bis zu seinem Ausscheiden mit Ablauf des 30. April 2009 den für das Kündigungsschutzrecht zuständigen Zweiten Senat.

Als Vorsitzender des Zweiten Senats hat Professor Dr. Rost die Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht maßgeblich und nachhaltig geprägt. In seiner Amtszeit ergingen unter anderem wegweisende Urteile zur Abgrenzung der unternehmerischen Entscheidung bei betriebsbedingter Kündigung von der reinen Austauschkündigung und zum Verhältnis von Kündigungsschutzrecht und Antidiskriminierungsrecht. Sein Wirken führte in dem von starken Interessengegensätzen gekennzeichneten Rechtsgebiet zu ausgleichenden und für die Arbeitswelt sehr gut handhabbaren Lösungen. Dafür hat Friedhelm Rost in der arbeitsrechtlichen Praxis und Wissenschaft große Anerkennung gefunden.

Neben seinen richterlichen Aufgaben war Professor Dr. Rost in erheblichem Umfang wissenschaftlich tätig. Er war Autor zahlreicher Veröffentlichungen, vor allem im Kündigungsschutzrecht. Von 2001 bis 2019 lehrte er Arbeitsrecht als Honorarprofessor an der Philipps-Universität Marburg.

Als Mitglied des Präsidiums und des Richterrats hat sich Herr Rost lange Zeit für die Belange der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts eingesetzt.

Das Bundesarbeitsgericht verliert mit Friedhelm Rost einen Kollegen, dessen Persönlichkeit, Sachverstand und Kollegialität hochgeschätzt wurden. Er pflegte in besonderer Weise einen zugleich klaren, redlichen und wertschätzenden Diskurs. Er verband außerordentliche Fachkompetenz mit innerer Unabhängigkeit, großzügigem Denken, Einfühlsamkeit und großer Integrationskraft. Deshalb war er stets offen für andere Auffassungen. Das Wohlwollen, das er anderen Menschen entgegenbrachte, beschränkte sich nicht auf die Senatsarbeit. Sein respektvolles und warmherziges Interesse galt allen im Bundesarbeitsgericht tätigen Menschen in ihren verschiedenen Arbeitsbereichen.

Wir werden Herrn Professor Dr. Friedhelm Rost in besonders dankbarer und ehrender Erinnerung behalten.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Erfurt, 4. Januar 2023