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31.05.2018

28/18 - Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Ernst Fischermeier im Ruhestand


Mit Ablauf des 31. Mai 2018 tritt der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Ernst Fischermeier in den Ruhestand.


 
Herr Dr. Fischermeier wurde im November 1952 in Nürnberg geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er am 1. Juli 1981 in den Richterdienst des Freistaats Bayern ein und war am Arbeitsgericht Nürnberg tätig. 1986 wurde er promoviert.

Nach Abordnung an das Landesarbeitsgericht Nürnberg sowie an das damalige bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung wurde er zum 1. Oktober 1992 zum Freistaat Sachsen versetzt und war dort als Vorsitzender Richter am Sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz tätig.

Herr Dr. Ernst Fischermeier kam im Juni 1994 zum Bundesarbeitsgericht und war zunächst dem Zweiten Senat zugeteilt. Im Jahre 2001 wechselte er in den Zehnten Senat bis zum Februar 2005, als stellvertretender Vorsitzender. Seit seiner Ernen-nung zum Vorsitzenden Richter im März 2005 leitete er den Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts.

In dieser Funktion hat Herr Dr. Fischermeier die Auslegung des neuen Tarifvertragsrechts des öffentlichen Dienstes sowie die Rechtsprechung zum Insolvenzarbeitsrecht und zum kirchlichen Arbeitsrecht entscheidend mitgeprägt. Die unter seinem Vorsitz ergangenen Entscheidungen zur Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgelt sind nicht nur in der Fachwelt, sondern auch in der Öffentlichkeit auf großes Interesse gestoßen und haben eine intensive Diskussion über das anfechtungsrechtliche Verständnis des Bargeschäfts angestoßen, die zur Änderung des § 142 InsO durch den Gesetzgeber geführt hat.
Als Mitglied des Präsidialrats hat sich Dr. Ernst Fischermeier viele Jahre mit ganzer Kraft und großem Erfolg für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Dort wurden seine Persönlichkeit, sein Sachverstand und seine Kollegialität hoch geschätzt. Mit zahlreichen Publikationen, insbesondere zum Recht der außerordentlichen Kündigung und dem Kirchenarbeitsrecht, hat er sich in der Fachöffentlichkeit hohes Ansehen erworben. Das Bundesarbeitsgericht verliert mit seinem Ausscheiden einen Richter, der sich um das Bundesarbeitsgericht große Verdienste erworben hat.

Erfurt, den 31. Mai 2018