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01.11.2018

54/18 - Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Gernot Brühler im Ruhestand


Mit Ablauf des 31. Oktober 2018 ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Gernot Brühler in den Ruhestand getreten.

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Herr Dr. Brühler war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung zunächst als akademischer Rat auf Zeit an der Universität Augsburg tätig. Dort wurde er im Jahre 1982 promoviert und trat anschließend in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Freistaats Bayern ein. Nach Abordnungen zum Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung und zum Landesarbeitsgericht Nürnberg wurde er im April 1999 zum Direktor des Arbeitsgerichts Weiden ernannt.

Im November 2001 wurde Herr Dr. Brühler an das Bundesarbeitsgericht berufen. Hier gehörte er zunächst dem Sechsten Senat, ab dem Jahre 2005 dem Zehnten Senat an. Ende des Jahres 2009 wurde er erneut dem Sechsten Senat als stellvertretender Vorsitzender zugewiesen.

Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Januar 2012 leitete er den Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts, der vor allem für Fragen des Urlaubs-, Teilzeit- und Zeugnisrechts sowie des Arbeitnehmerstatus zuständig ist. Herr Dr. Brühler hat die Rechtsprechung auf diesen Rechtsgebieten entscheidend mitgeprägt. Maßgeblich hat er zur Fortentwicklung der Rechtsprechung zur
Befristung und Übertragung des Urlaubsanspruchs bei langfristiger Erkrankung des Arbeitnehmers sowie zu den Voraussetzungen wirksamer Urlaubsgewährung beigetragen. Die unter seinem Vorsitz ergangenen Entscheidungen zur Arbeitnehmerüberlassung sind nicht nur in der Fachwelt auf großes Interesse gestoßen, sondern haben eine intensive Diskussion in der Öffentlichkeit befördert und Anlass zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gegeben.

Als langjähriges Mitglied des Präsidiums hat sich Herr Dr. Brühler über viele Jahre engagiert und erfolgreich für das Gericht und die Richterschaft eingesetzt. Seine Persönlichkeit, sein Sachverstand und seine Kollegialität wurden hoch geschätzt. Das Bundesarbeitsgericht verliert mit seinem Ausscheiden einen Richter, der sich um das Bundesarbeitsgericht große Verdienste erworben hat.

Erfurt, den 1. November 2018