Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Mai 2021 – 2 TaBV 51/20 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Mai 2021 – 2 TaBV 51/20 – wird zurückgewiesen.