Die Rechtsbeschwerde des zu 1. beteiligten Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2021 – 9 TaBV 28/20 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde des zu 1. beteiligten Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2021 – 9 TaBV 28/20 – wird zurückgewiesen.