1. Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. August 2018
– 14 Sa 88/17 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. August 2018
– 14 Sa 88/17 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.