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10 AZR 135/19


1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. November 2018 – 9 Sa 1415/16 – wird zurückgewiesen.

2. Das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 18. August 2016 – 9 Ca 1172/14 – wird im Entscheidungsausspruch berichtigt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 232.501,80 Euro zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.