1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Juni 2025 – 12 SLa 511/24 SK – unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 25. April 2024 – 4 Ca 542/22 SK – teilweise abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 97.653,00 Euro zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 28 % und der Beklagte zu 72 % zu tragen.