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10 AZR 163/23


1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2022 – 6 Sa 201/22 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 31. Januar 2020 – 8 Ca 1383/19 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Januar 2019 3,06 Euro brutto und für den Monat Februar 2019 219,29 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2019 sowie für den Monat April 2019 121,87 Euro brutto und für den Monat Mai 2019 176,86 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. August 2019 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.