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10 AZR 186/21


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Februar 2021 – 10 Sa 413/20 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 5. Februar 2020 – 2 Ca 315/19 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

193,98 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2019,
138,71 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2019,
112,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. März 2019,
149,25 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2019 und
150,38 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2019 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.