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10 AZR 194/20


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2020 – 10 Sa 127/19 SK – aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 8. November 2018 – 1 Ca 469/17 – wird zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.