1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2020 – 10 Sa 127/19 SK – aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 8. November 2018 – 1 Ca 469/17 – wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.