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10 AZR 230/19


1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. Oktober 2018 – 7 Sa 979/17 – aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27. Oktober 2017 – 17 Ca 8519/16 – teilweise abgeändert und die Klage hinsichtlich der Anträge zu 1. und 2. vollständig abgewiesen hat.

2. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.