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10 AZR 288/22


1. Die Revision des Klägers und die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts BerlinBrandenburg vom 19. Juli 2022 – 16 Sa 542/21 – werden zurückgewiesen.

2. Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben der Kläger 63 % und die Beklagte 37 % zu tragen.