1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. November 2021 – 14 Sa 711/21 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 8. Juni 2021 – 4 Ca 1684/20 – wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.