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10 AZR 29/22


1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. November 2021 – 14 Sa 711/21 – aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 8. Juni 2021 – 4 Ca 1684/20 – wird zurückgewiesen.

3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.