1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2019 – 12 Sa 800/18 SK – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2019 – 12 Sa 800/18 SK – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.