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10 AZR 419/19


1. Auf die Revision des Beklagten zu 1. und die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Juli 2019 – 5 Sa 104/19 – aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.