1. Auf die Revision des Beklagten zu 1. und die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Juli 2019 – 5 Sa 104/19 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.