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10 AZR 471/21


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Juli 2021 – 8 Sa 64/21 – teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.

2 .Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 18. November 2020 – 3 Ca 1245/20 – auf die Berufung des Klägers abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.347,84 Euro brutto abzüglich 702,09 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Mai 2020 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.