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2 AZR 113/23

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. März 2023 – 11 Sa 343/22 – aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.