1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Dezember 2025 – 17 SLa 430/25 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 8. April 2025 – 5 Ca 426/24 – wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.