Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Juli 2020 – 7 Sa 444/20 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Juli 2020 – 7 Sa 444/20 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.