Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2025 – 14 SLa 578/24 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2025 – 14 SLa 578/24 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.