Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Dezember 2022 – 4 Sa 1460/21 – teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 26. Oktober 2021- 2 Ca 2334/20 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.