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3 AZR 147/23

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Dezember 2022 – 4 Sa 322/22 – teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 9. Februar 2022 – 3 Ca 1147/21 –
wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.