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3 AZR 158/22


Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. März 2022 – 6 Sa 1249/20 – aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.