Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 5. März 2025 – 5 SLa 46/24 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung im angefochtenen Urteil des Landesarbeitsgerichts hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens aufgehoben wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 2 vH und die Beklagte zu 98 vH zu tragen.
Die Kosten der Revision hat der Kläger zu tragen.
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