Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. März 2022 – 7 Sa 588/21 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. März 2022 – 7 Sa 588/21 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.