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3 AZR 24/20


Auf die Revision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Klägerin – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. August 2019 – 8 Sa 56/18 – aufgehoben, soweit es der Berufung der Klägerin stattgegeben hat.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. Juli 2018 – 25 Ca 6/18 – wird insgesamt zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.