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3 AZR 345/21


Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des
Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. April 2021 2 Sa 65/19 teilweise aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde, und zur Klarstellung neu gefasst.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. Oktober 2019 21 Ca 2/19
wird insgesamt zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.