Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. Dezember 2022 – 2 Sa 564/21 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. Dezember 2022 – 2 Sa 564/21 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.