Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Februar 2024 – 4 Sa 36/23 – wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Februar 2024 – 4 Sa 36/23 – wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.