Die Rechtsbeschwerde der Gewerkschaft gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 28. April 2021 – 10 TaBV 51/20 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde der Gewerkschaft gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 28. April 2021 – 10 TaBV 51/20 – wird zurückgewiesen.