1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 9. Juli 2025 – 4 Sa 71/24 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.