1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. August 2024 – 10 SLa 281/24 – aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20. März 2024 – 3 Ca 912/23 – wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.