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4 AZR 324/22


1. Auf die Revision der Klägerin wird – unter deren Zurückweisung im Übrigen – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. August 2022 – 9 Sa 430/22 – aufgehoben, soweit der Feststellungsantrag abgewiesen wurde.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.