1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Juli 2020
– 13 Sa 492/19 E – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Juli 2020
– 13 Sa 492/19 E – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.