1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. November 2020 – 21 Sa 12/20 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. November 2020 – 21 Sa 12/20 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.