1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 2024 – 7 Sa 491/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
The following content is only available in German.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 2024 – 7 Sa 491/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.