1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Januar 2022 – 10 Sa 582/21 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Januar 2022 – 10 Sa 582/21 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.