1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2020 – 13 Sa 858/19 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2020 – 13 Sa 858/19 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.