1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Mai 2025 – 12 Sa 1016/24 – insoweit aufgehoben, als es der Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 28. November 2019 – 8 Ca 859/19 – stattgegeben hat.
2. Die Sache wird – im Umfang der Aufhebung – zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.