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5 AZR 137/23


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. März 2023 – 8 Sa 859/22 – im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 26. Oktober 2022 – 2 Ca 190/22 – hinsichtlich der Zahlung für den Zeitraum vom 7. bis zum 31. Mai 2022 iHv. 1.294,72 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen hat.

2. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten gegen das benannte Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hinsichtlich der Zahlung für den Zeitraum vom 1. bis zum 6. Mai 2022 iHv. 380,80 Euro brutto mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die im benannten Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim für diesen Zeitraum ausgeurteilten Zinsen erst ab dem 23. Juni 2022 zu zahlen sind.

3. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.