1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. März 2021 – 8 Sa 206/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. März 2021 – 8 Sa 206/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.