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5 AZR 235/23

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 8. August 2023 – 1 Sa 41/23 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 1. Dezember 2022 – 1 Ca 470/22 abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.065,41 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. März 2022 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.